Allgemeine Geschäftsbedingungen
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Fortbildungen von Human Development
Stand: August 2026
§ 1 Veranstalter und Geltungsbereich
1. Veranstalter der unter der Bezeichnung „Human Development“ angebotenen Fortbildungen, Seminare und Workshops ist:
Raphael Rochner
Human Development
Fichtenstraße 2
32657 Lemgo
Kontakt
Telefon: 016091704820
E-Mail: hallo("@")human-development.de
nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Teilnahme an Fortbildungen, Seminaren und Workshops des Veranstalters.
3. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers oder eines buchenden Unternehmens gelten nur, wenn der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
4. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Teilnehmer und Vertragspartner
1. Teilnehmer ist die Person, die an der gebuchten Veranstaltung teilnimmt.
2. Vertragspartner ist die Person oder das Unternehmen, die beziehungsweise das die Buchung vornimmt. Buchung und Teilnahme können durch dieselbe oder durch unterschiedliche Personen erfolgen.
3. Erfolgt eine Buchung im Namen eines Unternehmens oder einer anderen Person, versichert der Buchende, zur Abgabe der Buchung und zum Abschluss des Vertrags entsprechend bevollmächtigt zu sein.
§ 3 Veranstaltungsangebot und Vertragsschluss
1. Die Darstellung einer Veranstaltung auf der Website, in sozialen Medien, Flyern oder sonstigen Werbemitteln stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist.
2. Mit dem Absenden einer Buchung gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags ab.
3. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Buchung in Textform bestätigt.
4. Der Vertragstext einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf der Webseite des Veranstalters jederzeit einsehbar.
5. Die Vertragssprache ist Deutsch, soweit in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung keine andere Vertragssprache angegeben wird.
§ 4 Veranstaltungsinhalt und Leistungsumfang
1. Inhalt, Termin, Dauer, Veranstaltungsort, Teilnahmegebühr und sonstiger Leistungsumfang ergeben sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Veranstaltungsbeschreibung.
2. Anreise, Unterkunft, Verpflegung und sonstige persönliche Aufwendungen sind nur Bestandteil der vereinbarten Leistung, wenn dies in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich angegeben ist.
3. Ein bestimmter beruflicher, wirtschaftlicher, therapeutischer oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet.
4. Eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat wird nur erteilt, wenn dies in der Veranstaltungsbeschreibung vorgesehen ist und der Teilnehmer die dort genannten Voraussetzungen erfüllt. Sofern keine abweichende Regelung veröffentlicht ist, setzt die Ausstellung die vollständige Teilnahme an der Veranstaltung voraus.
§ 5 Teilnahmevoraussetzungen
1. Die für eine Veranstaltung erforderlichen fachlichen oder beruflichen Voraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
2. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob er die angegebenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
3. Der Veranstalter darf einen geeigneten Nachweis über das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen verlangen.
4. Stellt sich heraus, dass wesentliche Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind, kann der Veranstalter die Teilnahme ablehnen. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden erstattet, soweit der Veranstalter nicht nach den gesetzlichen Vorschriften zum Einbehalt eines angemessenen Betrags berechtigt ist.
§ 6 Teilnahmegebühr und Zahlung
1. Es gilt der bei Abschluss des Vertrags ausgewiesene Gesamtpreis. Bei Buchungen durch Verbraucher enthält der ausgewiesene Preis sämtliche anfallenden Steuern und obligatorischen Preisbestandteile.
2. Soweit eine Leistung von der Umsatzsteuer befreit ist, wird dies auf der Rechnung entsprechend ausgewiesen. Soweit Umsatzsteuer anfällt, wird sie nach den gesetzlichen Vorschriften ausgewiesen.
3. Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von [7 Tagen] nach Zugang der Rechnung, spätestens jedoch [12 Wochen] vor Veranstaltungsbeginn, ohne Abzug fällig. Erfolgt die Buchung später, ist der Rechnungsbetrag unverzüglich fällig.
4. Die Teilnahmeberechtigung kann davon abhängig gemacht werden, dass die fällige Teilnahmegebühr vollständig entrichtet wurde. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte des Vertragspartners bleiben unberührt.
5. Der Vertragspartner darf mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Verbrauchern steht bei einem Fernabsatzvertrag grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular. Diese sind auf der Webseite des Veranstalters jederzeit einsehbar.
3. Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht unabhängig von dem in § 8 geregelten vertraglichen Stornierungsrecht. Innerhalb der Widerrufsfrist gehen die gesetzlichen Regelungen über den Widerruf vor.
4. Soll eine Veranstaltung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Beginn der Leistung, den Wertersatz und das mögliche Erlöschen des Widerrufsrechts.
§ 8 Stornierung durch den Vertragspartner
1. Nach Ablauf eines gegebenenfalls bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts kann der Vertragspartner die Buchung jederzeit in Textform stornieren.
2. Bei einer Stornierung kann der Veranstalter anstelle der konkret entstandenen Aufwendungen und Schäden folgende pauschalierte Entschädigung verlangen:
a) bis einschließlich 60 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine Entschädigung,
b) 59 bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 Prozent der Teilnahmegebühr,
c) 29 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent der Teilnahmegebühr,
d) 13 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 75 Prozent der Teilnahmegebühr,
e) ab 6 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 Prozent der Teilnahmegebühr.
3. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Veranstalter.
4. Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
5. Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des frei gewordenen Veranstaltungsplatzes sowie ersparte Aufwendungen werden auf den Anspruch des Veranstalters angerechnet.
6. Dem Vertragspartner bleibt das Recht vorbehalten, den Vertrag aus einem gesetzlichen Grund zu kündigen, von ihm zurückzutreten oder ihn anzufechten.
§ 9 Ersatzteilnehmer
1. Der Vertragspartner kann bis zum Beginn der Veranstaltung einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser die in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
2. Für die Benennung genügt eine Mitteilung in Textform mit den für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Angaben zum Ersatzteilnehmer.
3. Durch die Benennung eines Ersatzteilnehmers wird der ursprüngliche Vertragspartner nicht automatisch aus seinen vertraglichen Verpflichtungen entlassen. Eine vollständige Vertragsübernahme durch den Ersatzteilnehmer bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
4. Für den bloßen Austausch des Teilnehmers wird keine zusätzliche Bearbeitungsgebühr erhoben. Tatsächlich entstehende, erforderliche und nachgewiesene Mehrkosten können berechnet werden, wenn der Vertragspartner zuvor hierüber informiert wurde.
§ 10 Umbuchung
1. Ein Anspruch auf Umbuchung auf eine andere Veranstaltung besteht nicht.
2. Der Veranstalter kann einer Umbuchung aus Kulanz zustimmen. Bedingungen und mögliche Kosten einer solchen Umbuchung werden vor ihrer Durchführung in Textform vereinbart.
3. Gesetzliche Rechte des Vertragspartners bleiben unberührt.
§ 11 Mindestteilnehmerzahl
1. Sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist, beträgt die Mindestteilnehmerzahl zwölf Personen.
2. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, darf der Veranstalter die Veranstaltung bis spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn absagen.
3. In diesem Fall kann der Vertragspartner zwischen der Erstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr und einer vom Veranstalter angebotenen Umbuchung wählen. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners erfolgt keine Umbuchung.
4. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung in § 15.
§ 12 Absage aus wichtigem Grund und höhere Gewalt
1. Der Veranstalter darf eine Veranstaltung absagen oder auf einen anderen Termin verlegen, wenn ihre Durchführung aufgrund eines vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umstands unmöglich oder unzumutbar wird. Hierzu können insbesondere eine kurzfristige Erkrankung oder ein Unfall des vorgesehenen Referenten, behördliche Anordnungen, Naturereignisse, erhebliche Störungen der Verkehrsinfrastruktur oder andere Fälle höherer Gewalt gehören, sofern kein geeigneter Ersatzreferent eingesetzt werden kann.
2. Der Veranstalter informiert die Vertragspartner unverzüglich über die Absage oder Verlegung.
3. Bei einer endgültigen Absage werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet.
4. Bei einer Terminverlegung kann der Vertragspartner der Verlegung innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten angemessenen Frist widersprechen. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr erstattet.
5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen Reise- oder Übernachtungskosten, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung in § 15. Der Abschluss stornierbarer Reise- und Übernachtungsleistungen wird empfohlen.
§ 13 Änderungen des Veranstaltungsablaufs
1. Der Veranstalter darf Referenten, Räumlichkeiten, Reihenfolge und zeitliche Lage einzelner Programmpunkte aus sachlichem Grund ändern, sofern dadurch der Gesamtcharakter, der wesentliche Inhalt und die Qualität der gebuchten Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
2. Eine Verlegung an einen anderen Veranstaltungsort ist nur zulässig, wenn dieser für den Teilnehmer unter Berücksichtigung der Entfernung, Erreichbarkeit und sonstigen Umstände zumutbar ist.
3. Bei einer wesentlichen Änderung ist der Vertragspartner berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
4. Gesetzliche Rechte des Vertragspartners bleiben unberührt.
§ 14 Praktische Übungen und gesundheitliche Voraussetzungen
1. Die Veranstaltung kann praktische Übungen umfassen, bei denen Teilnehmer Übungen selbst durchführen oder an anderen Teilnehmern demonstrieren.
2. Der Teilnehmer entscheidet unter Berücksichtigung seines Gesundheitszustands, ob er an einer bestimmten praktischen Übung teilnehmen kann. Bei bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen soll er vor Beginn der betreffenden Übung den Referenten informieren, soweit dies für eine sichere Durchführung erforderlich ist. Eine Offenlegung konkreter Diagnosen ist nicht erforderlich.
3. Der Teilnehmer darf die Teilnahme an einzelnen praktischen Übungen jederzeit ablehnen oder abbrechen.
4. Die Veranstaltung ersetzt keine individuelle medizinische Untersuchung, Diagnostik oder Behandlung.
5. Diese Regelungen beschränken nicht die Haftung des Veranstalters nach § 15.
§ 15 Haftung
1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
d) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie
e) in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Veranstalter auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
3. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Referenten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
5. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Veranstalter einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
§ 16 Verhalten während der Veranstaltung und Hausrecht
1. Teilnehmer haben die berechtigten organisatorischen und sicherheitsbezogenen Anweisungen des Veranstalters, der Referenten und des Personals am Veranstaltungsort zu beachten.
2. Ein Teilnehmer kann von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn er
a) die Veranstaltung trotz vorheriger Aufforderung erheblich stört,
b) andere Personen belästigt oder gefährdet,
c) sicherheitsbezogene Anweisungen nicht beachtet,
d) unerlaubte Aufzeichnungen anfertigt oder
e) in sonstiger Weise erheblich gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.
3. Vor einem Ausschluss soll der Teilnehmer grundsätzlich abgemahnt und ihm Gelegenheit gegeben werden, sein Verhalten zu ändern. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder eine sofortige Beendigung zum Schutz anderer Personen oder berechtigter Interessen erforderlich ist.
4. Wird der Ausschluss durch eine schuldhafte erhebliche Pflichtverletzung des Teilnehmers verursacht, bleibt der Vergütungsanspruch des Veranstalters nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bestehen. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwertung des Teilnahmeplatzes werden angerechnet.
§ 17 Urheber- und Nutzungsrechte
1. Veranstaltungsunterlagen, Präsentationen, Videos, Abbildungen, Konzepte und sonstige Inhalte können urheberrechtlich oder durch andere Schutzrechte geschützt sein.
2. Der Teilnehmer erhält, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die ihm überlassenen Unterlagen für eigene persönliche und berufliche Lernzwecke zu verwenden.
3. Nicht gestattet sind insbesondere die vollständige oder teilweise Vervielfältigung zur Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung, entgeltliche Verwertung oder Verwendung zur Durchführung eigener Fortbildungen, sofern keine gesetzliche Erlaubnis oder vorherige Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers vorliegt.
4. Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte und gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
§ 18 Foto-, Audio- und Videoaufnahmen sowie KI-Nutzung
1. Teilnehmer dürfen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters und der erkennbar betroffenen Personen keine Foto-, Audio-, Video- oder Bildschirmaufnahmen der Veranstaltung anfertigen.
2. Vom Veranstalter zur Verfügung gestellte oder im Rahmen der Veranstaltung präsentierte geschützte Inhalte dürfen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung nicht zum Training, zur Weiterentwicklung oder zur Befüllung öffentlich oder kommerziell genutzter Systeme künstlicher Intelligenz verwendet werden.
3. Gesetzlich erlaubte Nutzungen, insbesondere zwingende gesetzliche Schranken des Urheberrechts, bleiben unberührt.
4. Beabsichtigt der Veranstalter selbst Foto-, Audio- oder Videoaufnahmen anzufertigen, wird hierüber gesondert informiert. Soweit erforderlich, wird vorab eine gesonderte Einwilligung eingeholt. Die Teilnahme am Fortbildungsvertrag darf nicht von einer für seine Durchführung nicht erforderlichen Werbeeinwilligung abhängig gemacht werden.
§ 19 Datenschutz
1. Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
2. Weitere Informationen zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung des Veranstalters unter:
§ 20 Verbraucherstreitbeilegung
Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Diese Erklärung gilt nur, sofern keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
§ 21 Anwendbares Recht
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
§ 22 Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Veranstalters ausschließlicher Gerichtsstand.
Die gesetzlichen Gerichtsstände bleiben im Übrigen unberührt.
§ 23 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen können in Textform dokumentiert werden. Der Vorrang individuell getroffener Vereinbarungen bleibt unberührt.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich der Inhalt des Vertrags insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Sie erreichen uns unter oben genannten Kontaktdaten.
